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Vom Umgang mit dem Coronavirus für Trainer und Aktive

Abstand halten: Pferde und Reiter bei der Morgenarbeit auf der Bollensdorfer Trainierbahn. www.galoppfoto.de - Frederike Schloms

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Pressemitteilung

Am 18.03.2020 erreichte uns vom Galopper-Dachverband die nachfolgende Pressemitteilung, die wir im Wortlaut veröffentlichen: 

Deutscher Galopp gibt den Trainern und Aktiven nachdrücklich Handlungsempfehlungen für den Umgang mit dem Coronavirus an die Hand. Sie sollen ihnen helfen, in ihrer Verantwortung vor Ort sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Die Empfehlungen lehnen sich sehr weitgehend an die „Informationen und Empfehlungen für Vereine und Betriebe“ an, die die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) veröffentlicht hat und die wir in Absprache mit der FN für den Rennsport nutzen möchten. Sie sind nach Auffassung der beratenden Tierärzte und in Abstimmung mit der Besitzervereinigung für Vollblutzucht und Rennen e.V. auch für den Trainingsbetrieb der kritischen Situation angemessen.

Die Empfehlungen lauten im Wesentlichen (mit einigen rennsportspezifischen Modifikationen):

Als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus sind von den Landesregierungen Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart. Sporteinrichtungen werden vorerst geschlossen, darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen fürs Erste verboten. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den Publikumsverkehr zu schließen.
Vereine, Betriebe, Pferdehalter, -sportler und -züchter müssen nun Maßnahmen ergreifen, um gleichzeitig die Gesundheit der Menschen und der Tiere sicherzustellen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) vertritt gegenüber Behörden folgende Position, um das Tierwohl sicherzustellen:
Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Zudem darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier dadurch Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Die artgerechte Versorgung sowie Bewegung von Pferden zur Gesunderhaltung und Sicherstellung ihres Wohlbefindens stellt vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eine große Herausforderung dar.

An folgenden Eckpunkten hat sich die Sicherstellung der Versorgung der Pferde unter den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu orientieren:

  • Personen mit Krankheitssymptomen (akute Anzeichen einer Erkältung, wie Fieber, Husten, Halsschmerzen etc.) oder Angehörige einer Corona Quarantänegruppe dürfen den Stall / die Reitanlage nicht betreten. 
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz (nach Maßgabe des Robert Koch Instituts auf deren Homepage abrufbar) sind zu jeder Zeit einzuhalten.
  • Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall / zum Pferdebetrieb.
  • Bei Bedarf erstellt der Betriebsleiter einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung ihrer Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen.
  • Es werden ggf. Anwesenheitszeiten bestimmt, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall bewegen, zu minimieren. Dies gilt auch für die sonstigen Betriebsräume, wie Aufenthaltsraum, Küche, Umkleide etc.
  • Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen der Koordination des Betriebsleiters.

Maßgaben für die Tätigkeiten rund um die Versorgung und Bewegung der Pferde

  • Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“ reicht aus.
  • Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden. Sollten sich im Sanitärbereich mehrere Personen aufhalten, sind die Mindestabstände (s. sogleich) einzuhalten.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. Der Mindestabstand muss auch in der Sattelkammer oder in anderen Räumen des Stalls eingehalten werden.
  • Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen / Pferde voneinander erfolgen. • Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.
  • Der Aufenthaltsraum des Reitstalls sollte so lange geschlossen bleiben, bis der Notfallplan wieder aufgehoben werden kann. Sollten diese Räume geöffnet sein, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Vor Verlassen des Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren. Dafür sind Einwegtücher zur Verfügung zu stellen.

Im Zweifel und bei Rückfragen steht Deutscher Galopp Aktiven und Trainern jederzeit für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Melden Sie sich bitte jederzeit!

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